Diese Förderprogramme stehen Eigentümern zur Verfügung
Eine verlässliche und unkomplizierte Förderung - das ist einer der wichtigsten Wünsche von privaten Eigentümern zum neuen Jahr! Ob 2026 diesen Wunsch erfüllen kann, ist bisher noch nicht klar, denn eine GEG-Novelle steht nach wie vor aus. Doch zum Jahresbeginn ist die Förderlandschaft stabil und alle Förderprogramme stehen nach dem Jahreswechsel weiterhin zur Verfügung. In unserem Artikel geben wir einen Überblick, welche Förderprogramme für Heizungstausch, Sanierung und Barrierefreiheit 2026 aktiv sind.
BEG EM - Heizungsförderung der KfW
Die Heizungsförderung im KfW-Programm 458 kann nach wie vor beantragt werden, zwischen 30 und 70 Prozent Zuschuss sind möglich für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Gefördert werden Wärmepumpen, Pellet/Holzheizungen, Solarthermie-Anlagen, Wasserstofffähige Heizungen, Brennstoffzellenheizungen, Wärmenetzanschluss und Gebäudenetzanschluss. (Die Errichtung eines Gebäudenetzes wird davon abweichend beim BAFA beantragt.) Die Förderung muss vor dem Heizungstausch beantragt werden. Förderfähige Kosten von maximal 30.000 Euro werden bei der Förderung berücksichtigt.
--> NEU 2026: Wer den Zuschuss für den Einbau einer Luftwärmepumpe beantragen will, muss seit Anfang 2026 schärfe Anforderungen beim Lärmschutz erfüllen. Voraussetzung für die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen ist, dass die Geräuschemissionen mindestens 10 dB niedriger liegen, als in der der EU-Ökodesign-Verordnung festgelegt.
BEG EM - Sanierungsförderung des BAFA für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Zwischen 15 und 20 Prozent Zuschuss sind möglich für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (wie Dämmung, Fenster, Haustür), für die Heizungsoptimierung sowie für Anlagentechnik wie Lüftung und Smart Home - je nachdem, ob ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt oder nicht. Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Förderfähige Kosten von jährlich 30.000 Euro werden maximal berücksichtigt, mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro.
BEG EM - Ergänzungskredit zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen
Das Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359" erleichtert Eigentümern die Finanzierung einer neuen Heizung sowie von Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Zur Verfügung steht ein Förderkredit von maximal 120.000 Euro, der zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) genutzt werden kann.
BEG EM - BAFA-Förderung für die emissionsmindernde Heizungsoptimierung
Wer Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen ergreift, kann einen Zuschuss für die Optimierung der Holzheizung beim BAFA beantragen. Voraussetzung ist eine Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert. Der Zuschuss zur Emissionsminderung beträgt pauschal 50 Prozent.
BEG WG - KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Im Programm "Wohngebäude Kredit 261" vergibt die KfW zinsgünstige Kredite in Höhe von maximal 150.000 Euro - je nachdem welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Ein Tilgungszuschuss macht die Förderkredite zusätzlich attraktiv.
Jung kauft Alt (JkA) - Wohneigentumsförderung für Familien, die einen Altbau kaufen und zum Effizienzhaus sanieren
Im Programm "Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)" erhalten Familien günstige Förderkredite für den Kauf eines Altbaus mit der Effizienzklasse F, G oder H (laut Energieausweis). Dieser muss dann innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Je nach Anzahl der Kinder sind zinsgünstige Kredite in der Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro möglich. Seit dem 10.12.2025 bietet die KfW allerdings keine Beantragung der 20-jährigen Zinsbindung mehr an! Familien können sich die günstigen Zinsen dadurch nur noch für maximal 10 Jahre sichern.
--> NEU 2026: Am 8.1.2026 hat die KfW darüber informiert, dass die Absenkung des energetischen Niveaus von EH 70 EE auf EH 85 EE auch für bereits laufende Fördervorhaben gilt. Auch für Anträge, die bis zum 23.10.2025 gestellt wurden, akzeptiert die KfW jetzt bei der geförderten Wohnimmobilie das energetische Niveau EH 85 EE als ausreichend.
Barrierefreiheit - Förderung für altersgerechte Umbauten und Verbesserung des Einbruchschutzes
Im Programm Altersgerecht Umbauen (159) erhalten Eigentümer:innen bis zu 50.000 Euro Kredit für die barrierefreie Gestaltung von Haus und Grundstück oder für den Kauf barrierefrei umgebauten Wohnraums. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes werden in diesem Programm gefördert.
--> NEU 2026: Die Zuschüsse für Barrierefreiheit kommen ab Frühjahr 2026 zurück! Im KfW-Programm 455-B "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" sollen dann wieder Anträge möglich sein. Die Haushaltsmittel sind allerdings begrenzt.
Gewerbe zu Wohnen - Förderung für den Umbau von Büroflächen zu Wohnraum
Wohnraum statt leerstehender Büroflächen: Ab Sommer 2026 soll das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" (GzW) die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnungen unterstützen. Eigentümer:innen geeigneter Gebäude sollen dafür zinsverbilligte Darlehen erhalten. Für 2026 sind 360 Millionen Euro im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für die Förderung vorgesehen,
Steuerbonus für die Sanierung - Alternative zur Förderung von KfW und BAFA
Wer die Förderung von BAFA und KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine ausreichend hohe Steuerlast vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der BEG-Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
--> Wichtig zu wissen: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich! Da die Heizungsförderung in der Regel höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante beim Einbau einer neuen Heizung oft nur, wenn der Antrag auf Förderung vergessen oder nicht rechtzeitig gestellt wurde.
Quelle Text / Bild: www.energie-fachberater.de









