GEG-Verabaschiedung im Bundestag vorerst gestoppt

18. Juli 2023

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat auf die Klage eines Berliner CDU-Abgeordneten hin entschieden, dass die für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause geplanten Lesungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht mehr durchgeführt werden können. Demnach müssen zwischen der Vorlage des Änderungsantrags am 04.07.2023 und der 2. Lesung zwei Wochen liegen. Das Urteil bezieht sich nicht auf inhaltliche Aspekte des GEG, sondern ausschließlich auf das parlamentarische Verfahren. Das Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 soll dadurch nicht gefährdet sein. Der Bundestag wird erst nach der Sommerpause im September über das Gesetz entscheiden.

Die bereits im März gegründete Verbändeallianz für moderne Holzenergie (u.a. DEPV, BDH, ZIV) sieht ihre Arbeit zur Besserstellung von Pellets und Co. im GEG bisher als erfolgreich an. So wurde unter anderem im letzten Gesetzesentwurf die Installation von Pelletfeuerungen im Neubau als Erfüllungsoption für den 65 Prozent-Erneubaren-Anteil sowie die Kombipflicht mit einer Wärmepumpe oder Solaranlage aufgehoben.

Forderungen der Verbändeallianz nachlesen

Quelle Text/Bild: depv.de

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