Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat auf die Klage eines Berliner CDU-Abgeordneten hin entschieden, dass die für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause geplanten Lesungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht mehr durchgeführt werden können. Demnach müssen zwischen der Vorlage des Änderungsantrags am 04.07.2023 und der 2. Lesung zwei Wochen liegen. Das Urteil bezieht sich nicht auf inhaltliche Aspekte… GEG-Verabaschiedung im Bundestag vorerst gestoppt weiterlesen